Geschäftsführung des Jüdischen Krankenhauses Berlin weist Vorwürfe der Gewerkschaft ver.di zurück | Jüdisches Krankenhaus Berlin
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Geschäftsführung des Jüdischen Krankenhauses Berlin weist Vorwürfe der Gewerkschaft ver.di zurück

15.12.2023

Entschieden weist die Geschäftsführung des Jüdischen Krankenhauses Berlin die nach der heutigen Verhandlungsrunde zu einem sog. Tarifvertrag Entlastung für Beschäftigtengruppen des nicht-ärztlichen Dienstes durch die Gewerkschaft ver.di erhobenen Vorwürfe, Arbeitskampfmaßnahmen zu provozieren und die Verhandlungen zu verzögern, zurück.

Wenige Stunden vor Beginn der Verhandlungen erklärte die Gewerkschaft ver.di, dass, sollte es heute zu keiner Einigung kommen, bereits in der kommenden Woche zu Arbeitskampfmaßnahmen im JKB aufgerufen werde. Vor dem Hintergrund des in den vorhergehenden Tarifverhandlungen gemeinsam vereinbarten Verhandlungsplanes, der allein für den Dezember 2023 drei Verhandlungstermine beinhaltet, stieß dieses Vorgehen auf der Arbeitgeberseite auf großes Unverständnis und führte letztlich im Ergebnis zu einer Vertagung der heutigen Verhandlungen. 

Die Tarifverhandlungen werden noch im Dezember 2023 fortgesetzt. Die Arbeitgeberin begrüßt konstruktive Verhandlungen.

Hintergrund:

Für die nicht-ärztlichen Beschäftigten des Jüdischen Krankenhauses Berlin findet der Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (TVöD-K) entsprechende Anwendung. Neben der freiwilligen Gewährung einer Inflationsausgleichssonderzahlung durch die Arbeitgeberin i.H.v. insgesamt 3.000 € (anteilig bei Teilzeitbeschäftigten), erhalten alle Beschäftigten des nicht-ärztlichen Dienstes Anfang März 2024 eine Entgeltsteigerung um 200 Euro plus eine generelle Erhöhung um 5,5 Prozent; mindestens jedoch insgesamt 340 Euro.

Unter Berücksichtigung der strukturellen Unterfinanzierung und wirtschaftlich prekären Situation in der Krankenhauslandschaft ist für das JKB in den Tarifverhandlungen die bisher ungeklärte Frage der notwendigen Finanzierung eines zusätzlichen Tarifvertrages Entlastung durch die Kostenträger oder das Land Berlin von herausgehobener Relevanz.