2. Verhandlungsrunde zu einem "Tarifvertrag Entlastung" | Jüdisches Krankenhaus Berlin
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2. Verhandlungsrunde zu einem "Tarifvertrag Entlastung"

22.11.2023

Im Rahmen der zweiten Verhandlungsrunde mit der Gewerkschaft ver.di zu einem sog. Tarifvertrag Entlastung für Beschäftigtengruppen des nicht-ärztlichen Dienstes im Jüdischen Krankenhaus Berlin bekräftigten die Vertreterinnen des Krankenhauses auf Arbeitgeberseite heute erneut ihr Anliegen und beständiges Engagement, die guten Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten des Krankenhauses weiter zu verbessern.

Für die nicht-ärztlichen Beschäftigten des Jüdischen Krankenhauses Berlin findet der Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (TVöD-K) entsprechende Anwendung. Neben der freiwilligen Gewährung einer Inflationsausgleichssonderzahlung durch die Arbeitgeberin i.H.v. 3.000 € (anteilig bei Teilzeitbeschäftigten), erhalten alle Beschäftigten des nicht-ärztlichen Dienstes Anfang März 2024 eine Entgeltsteigerung um 200 Euro plus eine generelle Erhöhung um 5,5 Prozent; mindestens jedoch insgesamt 340 Euro.

Unter Berücksichtigung der strukturellen Unterfinanzierung und wirtschaftlich prekären Situation in der Krankenhauslandschaft ist für die Stiftung Jüdisches Krankenhaus Berlin als Arbeitgeberin in den Tarifverhandlungen die bisher ungeklärte Frage der notwendigen Finanzierung eines zusätzlichen Tarifvertrages Entlastung durch die Kostenträger oder das Land Berlin von herausgehobener Relevanz. Schon die Tariferhöhungen 2024 für die Beschäftigten des nicht-ärztlichen Dienstes, mit Ausnahme der Pflegekräfte „am Bett“, werden durch den Gesetzgeber nicht mehr vollständig finanziert.

Um konstruktiv gemeinsam weiter vorzugehen, sind für den Dezember 2023 bereits drei weitere Verhandlungstermine vereinbart.