Häufige Fragen | FAQ | Jüdisches Krankenhaus Berlin
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Häufige Fragen | FAQ

Nicht in jedem Falle ist eine Operation erforderlich. Im Rahmen unserer prästationären Sprechstunden sowie in ambulanten Beratungsterminen besprechen wir auf Basis unserer Untersuchungen und Ihrer Vorbefunde und Krankheitsunterlagen wie z.B. Medikamentenplan, Labor- oder EKG-Befund und Arztbriefe das bestmögliche Vorgehen für Ihren konkreten Fall. Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir das weitere Prozedere ab. Erst nach Ihrer Zustimmung, eventuell ja auch nach Rücksprache mit Angehörigen, vereinbaren wir einen Termin zur stationären Aufnahme und Operation, sofern erforderlich. Ihnen steht selbstverständlich jederzeit auch die Möglichkeit offen, sich eine Zweitmeinung einzuholen.

Am Tag vor der Operation findet ein Aufklärungsgespräch zur Operation und zur Narkose statt. Hierin erklären wir alle erforderlichen Schritte vor, während und nach der Operation und beantworten alle Ihre offenen Fragen. Hierbei gehen wir auch darauf ein, welche Medikamente gegebenenfalls abzusetzen sind.

Da für die Operation eine Narkose erforderlich ist, müssen Sie nüchtern zur Aufnahme erscheinen. Hierbei gilt: Vor einer Narkose sollten Sie mindestens 6 Stunden nichts essen. Trinken von klaren Flüssigkeiten wie Wasser, Tee oder Kaffee ohne Milch ist bis 2 Stunden vorher erlaubt. (Ihre Medikamente können Sie mit einem kleinen Schluck Wasser einnehmen.) Weitere Informationen zum Thema Narkose und OP-Vorbereitung finden Sie bei unserer Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin.

Am Tag der Aufnahme bringen Sie bitte folgendes mit, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen:

  • Einweisungsschein zur stationären Aufnahme oder Überweisungsschein (nur bei ambulanter OP)
  • Kostenübernahmeerklärung von Ihrer Krankenkasse (ausgenommen AOK Nordost und TKK)
  • Versichertenkarte
  • Vorbefunde (sofern vorhanden: Medikamentenplan, Labor- oder EKG-Befund und Arztbriefe)
  • Impfausweis (bzw. Genesenennachweis in Bezug auf die Corona-Infektion)
  • 2,- € Stück (eventuell für den Spint erforderlich)

Bitte beachten Sie außerdem im Rahmen der Corona-Pandemie alle aktuell geltenden Hygienebestimmungen in unserem Hause.

In einem Vorbereitungsgespräch nimmt sich unser Ärztliches Team der Anästhesie die Zeit, mit Ihnen ein individuelles Vorgehen abzustimmen. Fragen nach Ihren Vorerkrankungen und aktuellen Medikamenten werden gemeinsam besprochen, darauf basierend wird ein geeignetes Anästhesieverfahren vorgeschlagen und besprochen, welche Medikamente zu wann abzusetzen sind. Hierzu gehören im Regelfall:

  • Gerinnungshemmer: Bis auf wenige Ausnahmen müssen vor allen Operationen orale gerinnungshemmende Medikamente abgesetzt werden. Wenn notwendig, sollte eine Gerinnungshemmung mittels subkutaner Gabe von niedermolekularem Heparin erfolgen.
    Bei Phenprocoumon-Patienten sollte der Quick-Wert bei Einweisung über 60 Prozent liegen.
    Thrombozytenaggregationshemmer wie ASS oder Clopidogrel sollten mindestens 8 Tage präoperativ abgesetzt sein. Die Umstellung von oraler Antikoagulation auf die parenterale Gabe kann auch nach Absprache über das Patientenmanagement erfolgen.
  • Orale Antidiabetika: Metforminhaltige Antidiabetika müssen spätestens 48 Stunden präoperativ abgesetzt werden.

Nach entsprechender ambulanter Vorbereitung erfolgt in der Regel am Operationstag die stationäre Aufnahme. Falls möglich, wird noch am Aufnahmetag die operative Behandlung durchgeführt, da das Risiko von Wundheilungsstörungen, Thrombosen usw. dadurch verringert werden kann.

Je nach Eingriff ist mit unterschiedlich langer stationärer Behandlung zu rechnen: Im Aufklärungsgespräch am Vortag der Operation können wir Ihnen eine etwaige Dauer benennen, die als Orientierung dient. Diese kann jedoch nie verbindlich sein, da dies immer vom individuellen Verlauf der Genesung abhängt.

Nach Beendigung der stationären Behandlung und nach Feststellung Ihrer Entlassfähigkeit werden Sie mit einem vollständigen Entlassungsbrief, adressiert an den einweisenden Arzt, und nach einem Entlassungsgespräch in die ambulante Weiterbetreuung überwiesen. Hier erfolgt die Nachbehandlung. Sie wird im Wesentlichen durch den niedergelassenen Allgemeinmediziner oder Orthopäden geführt. Der oder die Weiterbehandelnde erhält seitens der Klinik ein empfohlenes Nachbehandlungsschema. Erwarten wir noch Untersuchungsergebnisse (bspw. spezielle Laborparameter), die jedoch keinen Einfluss auf Ihre Entlassungsfähigkeit haben, so wird der Arztbrief als „vorläufig“ gekennzeichnet. Der endgültige Brief geht Ihnen bzw. Ihrem behandelnden Arzt zu, sobald die finalen Untersuchungsergebnisse vorliegen.

 Unmittelbar nach der stationären Behandlung sollte bei vielen Eingriffen mit der krankengymnastischen begleitenden Therapie begonnen werden. Falls eine neurologische, unfallchirurgische oder orthopädische Anschlussheilbehandlung oder besondere Hilfsmittel unmittelbar nach der Entlassung notwendig, ist unser Sozialdienst selbstverständlich bei der Organisation und der notwendigen Abarbeitung der zahlreichen Formalitäten behilflich.

 Die weitere Betreuung wird in der Regel durch die behandelnde D-Ärztin, den behandelnden D-Arzt oder Orthopäden durchgeführt. Sie oder er kennt sich mit den persönlichen Gegebenheiten am besten aus und wird die Therapie auf Ihre Person zuschneiden.

Sollte es in der so genannten postoperativen Phase, also nach der Operation, zu erheblichen Problemen, Störungen beziehungsweise zu einer Verschlechterung der Behandlungsergebnisse kommen, so sollten Sie sich an Ihren niedergelassenen Orthopäden beziehungsweise Ihre niedergelassene Orthopädin wenden. Falls der niedergelassene Kollege ebenfalls der Auffassung ist, dass eine Wiedervorstellung in unserem Hause erforderlich ist, so besteht selbstverständlich die Möglichkeit einer dortigen postoperativen Konsultation.

Bitte besprechen Sie ebenfalls mit Ihrem Arzt des Vertrauens die notwendigen diagnostischen Maßnahmen wie Schichtbilduntersuchung, CT, MRT, Röntgenuntersuchung und neurologische Untersuchungen. Bringen Sie deren Ergebnisse zu dem ambulanten Konsultationstermin mit, um unnötige Doppeluntersuchungen und lange Wartezeiten zu vermeiden.