Häufige Fragen | FAQ | Jüdisches Krankenhaus Berlin
Zu den Inhalten springen
[ ]
Schriftgröße+
english

Nicht in jedem Falle ist eine Operation erforderlich. Im Rahmen unserer Indikationssprechstunde sowie in ambulanten Beratungsterminen besprechen wir auf Basis unserer Untersuchungen und Ihrer Vorbefunde sowie Krankheitsunterlagen wie z.B. Medikamentenplan, Labor- oder EKG-Befund und Arztbriefe das bestmögliche Vorgehen für Ihren konkreten Fall. Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir das weitere Prozedere ab. Erst nach Ihrer Zustimmung, gern auch in Rücksprache mit Angehörigen, vereinbaren wir einen Termin zur stationären Aufnahme und Operation, sofern erforderlich. Ihnen steht selbstverständlich neben ausreichender Bedenkzeit jederzeit auch die Möglichkeit offen, sich eine Zweitmeinung einzuholen.

Zwei Tage vor der Operation findet ein Aufklärungsgespräch zur Operation und zur Narkose statt. Hierin erklären wir alle erforderlichen Schritte vor, während und nach der Operation und beantworten alle Ihre offenen Fragen. Hierbei gehen wir auch darauf ein, welche Medikamente gegebenenfalls abzusetzen sind (z.B. Blutverdünner, ASS).

Da für die Operation eine Narkose erforderlich ist, müssen Sie nüchtern zur Aufnahme erscheinen. Hierbei gilt: Vor einer Narkose sollten Sie mindestens 6 Stunden nichts essen. Trinken von klaren Flüssigkeiten wie Wasser, Tee oder Kaffee ohne Milch ist bis 2 Stunden vorher erlaubt. (Ihre Medikamente können Sie mit einem kleinen Schluck Wasser einnehmen.) Weitere Informationen zum Thema Narkose und OP-Vorbereitung finden Sie bei unserer Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin.

Am Tag der Aufnahme bringen Sie bitte folgendes mit, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen:

  • Einweisungsschein zur stationären Aufnahme oder Überweisungsschein (bei ambulanter OP)
  • Kostenübernahme-Erklärung von Ihrer Krankenkasse
  • Versichertenkarte
  • Vorbefunde (sofern vorhanden: Medikamentenplan, Labor- oder EKG-Befund und Arztbriefe, etc.)
  • Impfausweis (bzw. Genesenennachweis in Bezug auf eine Corona-Infektion)
  • 2,- € Stück (eventuell für den Spint erforderlich)

Bitte beachten Sie außerdem im Rahmen der Corona-Pandemie alle aktuell geltenden Hygienebestimmungen in unserem Hause.

 

 

In einem Vorbereitungsgespräch nimmt sich unser Ärztliches Team der Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin die Zeit, mit Ihnen ein individuelles Vorgehen abzustimmen. Fragen nach Ihren Vorerkrankungen und aktuellen Medikamenten werden gemeinsam besprochen, darauf basierend wird ein geeignetes Anästhesieverfahren vorgeschlagen und abgestimmt, welche Medikamente wann abzusetzen sind. Hierzu gehören im Regelfall:

  • Gerinnungshemmer: Bis auf wenige Ausnahmen müssen vor allen Operationen orale gerinnungshemmende Medikamente abgesetzt werden. Wenn notwendig, sollte eine Gerinnungshemmung mittels subkutaner Gabe von niedermolekularem Heparin erfolgen. Bei Phenprocoumon-Patienten (Marcumar) sollte der Quick-Wert bei Einweisung über 60 Prozent liegen. Thrombozytenaggregationshemmer wie ASS oder Clopidogrel/Prasugrel sollten mindestens 8 Tage präoperativ abgesetzt sein. Die Umstellung von oraler Antikoagulation auf die parenterale Gabe kann auch nach Absprache über das Patientenmanagement erfolgen.
  • Orale Antidiabetika: Metformin-haltige Antidiabetika müssen spätestens 48 Stunden präoperativ abgesetzt werden.

 

 

 

Je nach Eingriff ist mit einer unterschiedlich langen stationären Behandlung zu rechnen: Im Aufklärungsgespräch zwei Tage vor der Operation können wir Ihnen eine ungefähre Dauer benennen, die als Orientierung dient. Diese kann jedoch nie verbindlich sein, da dies immer vom individuellen Verlauf der Genesung abhängt.

Nach Beendigung der stationären Behandlung und nach Feststellung Ihrer Entlassfähigkeit werden Sie mit einem vollständigen Entlassungsbrief, adressiert an den einweisenden Arzt, und nach einem Entlassungsgespräch in die ambulante Weiterbetreuung überwiesen. Hier erfolgt die Nachbehandlung. Sie wird im Wesentlichen durch den niedergelassenen Allgemeinmediziner, Chirurgen oder Internisten geführt. Der oder die Weiterbehandelnde erhält seitens der Klinik ein empfohlenes Nachbehandlungsschema. Erwarten wir noch Untersuchungsergebnisse (bspw. spezielle Laborparameter oder feingewebliche Untersuchungen von Proben), die jedoch keinen Einfluss auf Ihre Entlassungsfähigkeit haben, so wird der Arztbrief als „vorläufig“ gekennzeichnet. Der endgültige Brief geht Ihnen bzw. Ihrem behandelnden Arzt zu, sobald die endgültigen Untersuchungsergebnisse vorliegen.

Unmittelbar nach der stationären Behandlung sollte nach einigen Eingriffen die krankengymnastische Therapie fortgeführt werden. Falls notwendig ist unser Sozialdienst selbstverständlich bei der Organisation und der notwendigen Abarbeitung der zahlreichen Formalitäten behilflich.

Sollte es in der so genannten postoperativen Phase, also nach der Operation, zu Problemen, Störungen beziehungsweise zu einer Verschlechterung des Behandlungsergebnisses kommen, so sollten Sie sich an Ihren Hausarzt oder einweisenden Arzt wenden. Falls der niedergelassene Kollege der Auffassung ist, dass eine Wiedervorstellung in unserem Hause erforderlich ist, so besteht selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit einer postoperativen Konsultation.

Bitte besprechen Sie ebenfalls mit Ihrem Arzt des Vertrauens die notwendigen diagnostischen Maßnahmen wie Schichtbilduntersuchungen (z.B. CT, MRT) Röntgenuntersuchungen oder Ultraschall-Untersuchungen. Bringen Sie deren Ergebnisse, wenn möglich, zum ambulanten Konsultationstermin mit, um unnötige Doppeluntersuchungen und lange Wartezeiten zu vermeiden.