Aufnahme | Jüdisches Krankenhaus Berlin
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Aufnahme

Sie wurden von Ihrem Hausarzt in unserem Krankenhaus zur stationären Behandlung angemeldet. Am Aufnahmetag melden Sie sich bitte in unserer Patientenaufnahme im Erdgeschoss, Haus B, Foyer des Krankenhauses.

Wenn Sie einen abgestimmten Termin zur stationären Aufnahme haben, können Sie gern auch bereits vorab sämtliche Formalitäten für Ihre Aufnahme erledigen, so dass Sie am eigentlichen Aufnahmetag keine Wartezeiten haben.

Um Ihren Klinikaufenthalt zu organisieren, werden wir von Ihnen bei der Aufnahme einige Daten erfragen, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden und dem Datenschutz unterliegen.

Am Aufnahmetag bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Einweisungsschein von Ihrem Hausarzt 
  • Kostenübernahmebescheinigung Ihrer Krankenkasse 
  • Versichertenkarte 
  • Personalausweis 
  • Aktuelle Befunde und Röntgenbilder 
  • Ihre aktuell verordneten Medikamente
  • Eine 2-Euro-Münze für den Kleiderschrank

Am besten, Sie kommen mit „kleinem Gepäck“ in die Klinik. Diese Dinge sollten Sie für Ihren persönlichen Bedarf mitbringen:

  • Kleidung (Hausschuhe, Bademantel, Nachtwäsche)
  • Brille, Hörgerät, Prothesen, Gehhilfen
  • Bad- und Hygieneutensilien, Handtücher, Waschlappen
  • Bücher, Schreibsachen oder Musik
  • Etwas Bargeld (beispielsweise für den Erwerb einer Telefonkarte)
  • Adressen und Telefonnummern von Angehörigen und Freunden
  • Patientenverfügung (falls vorhanden)
  • Kopfhörer für die Nutzung des Fernsehgerätes (diese können auch gegen ein Entgelt vor Ort erworben werden)

Bitte nehmen Sie nur solche Dinge mit in das Krankenhaus, die Sie während Ihres Aufenthaltes unbedingt benötigen.

Am besten lassen Sie höhere Geldbeträge, Schmuck und andere Wertgegenstände zu Hause.

Das Jüdische Krankenhaus Berlin kann bei Verlust von Wertgegenständen nicht haften. Lassen Sie beim Verlassen Ihres Zimmers keine persönlichen Sachen offen liegen.

In medizinisch begründeten Fällen können Sie eine Begleitperson mitbringen. Wir bitten Sie jedoch, dies vorab telefonisch mit uns abzustimmen.

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind durch die aktuelle Gesetzgebung verpflichtet, für den stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus eine Eigenbeteiligung in Höhe von derzeit täglich 10,00 € für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr zu entrichten. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie Entbindungen bis zu 6 Tagen sind von dieser Eigenbeteiligung befreit.

Durch aktuelle gesetzliche Veränderungen in der Sozialgesetzgebung wurde der Einzug dieser Eigenbeteiligung auf die Krankenhäuser übertragen (§§ 39 und 43 b Sozialgesetzbuch V).

Falls Sie im laufenden Kalenderjahr im Rahmen stationärer Krankenhausaufenthalte in anderen Krankenhäusern bereits Zuzahlungen entrichtet haben oder von Ihrer Krankenkasse in schriftlicher Form von der Zuzahlung befreit wurden, bitten wir Sie, uns die Quittungen bzw. den Befreiungsnachweis in Kopie zur Verfügung zu stellen. Wir machen darauf aufmerksam, dass nur bei Vorlage der Kopien diese Informationen berücksichtigt werden

können, falls die von der Krankenkasse übermittelte Anzahl der Zuzahlungstage abweichend ist.

Wir möchten Sie bitten, Ihre Eigenbeteiligung von aktuell 10,00 € pro Kalendertag (für den Aufnahmetag, jeden Behandlungstag sowie für den Entlassungstag, max. 280,00 Euro) am Entlassungstag in unserer Kasse zu entrichten. Die Eigenbeteiligung können Sie entweder bar zahlen oder auch per EC-Karte (mit Geheimnummer) begleichen.

Sie finden die Kasse im Foyer des Bettenhauses (Haus B).

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

Falls Sie außerhalb unserer Kassenöffnungszeiten entlassen werden, bitten wir Sie, die Zuzahlung kurzfristig per Überweisung zu tätigen. Zur korrekten Buchung Ihrer Zuzahlung ist dazu unbedingt die Angabe der Fallnummer im Verwendungszweck notwendig. Die Fallnummer finden Sie auf der Kopie Ihres Behandlungsvertrages. 

Bitte zahlen Sie an folgende Bankverbindung:
Commerzbank AG
BLZ: 100 400 00
Konto-Nr.: 70 80 99 700

Am Informations- und Servicecenter erhalten Sie bei Bedarf mit unserer Bankverbindung vorgedruckte Überweisungsträger, alle anderen Angaben sind zu ergänzen.

Öffnungszeiten: täglich 7:00 - 17:00 Uhr

Sollten Sie die Zuzahlung nicht zeitnah zur Entlassung vornehmen, erhalten Sie von uns zusammen mit der Zahlungsaufforderung eine sogenannte Anhörung. Die Anhörung ist Bestandteil des Verwaltungsverfahrens zur Einziehung der Zuzahlung, das wir im Auftrag der Krankenkassen durchzuführen haben. Die Anhörung gibt Ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme, um ggf. bestehende Einwendungen zu erheben.

Eventuell zuviel gezahlte Beträge werden nicht durch das Krankenhaus erstattet, sondern von der für Sie zuständigen Krankenkasse.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Jüdisches Krankenhaus Berlin
Patientenmanagement

Information / Aufnahme / Servicecenter
Tel.: 030 4994-2902